Ein Beitrag von
Andreas Wegmann
Veröffentlicht am
25.05.2021
Aktualisiert am
01.11.2023
Lesezeit
2 min
SEPA Teilnehmer die im Eurosystem Instant Payments abwickeln wollen, müssen die Kommunikation mit TIPS nachweisen. Die Bundesbank hat dafür den TIPS Zertifizierungstest festgelegt, der im folgenden zusammengefasst wird. Wie immer müssen die Testkandidaten ausnahmslos alle Tests absolvieren, auch wenn ein einzelner Geschäftsvorfall beim Teilnehmer nicht vorgesehen sein sollte.
TIPS Zertifizierungstest U2A – A2A
Für die Test wird grundsätzlich nach „Anwender“ unterschieden: „User to Application“ und „Application to Application“
U2A beschreibt Vorgänge, die manuell von einem Anwender in der GUI ausgeführt werden. Dabei handelt es sich z.B. um Änderungen in der Konfiguration oder den Transfer von Liquidität. Der Nachweis für das Bestehen des Tests sind dann Screenshoots.
A2A sind automatisierte Abläufe zwischen TIPS und dem Zahlungsverkehrssystem (z.B. CPG.classic) des Teilnehmers. Die Abläufe hier sind näher an der Transaktion, wie z.B. ein Rückruf oder eine Nachfrage. Natürlich zählt eine Transaktion an sich auch dazu. Als Nachweis dienen die Kopien der Nachrichten.
Es gibt auch Tests die sowohl U2A als auch A2A ausgeführt werden müssen, wie z.B. das Limit Update.
TIPS Zertifizierungstest Übersicht
Für Banken sind die Test IDs 1-10 relevant, die aber alle absolviert werden müssen.
TIPS Zertifizierungstest Nr. 5
Bemerkenswert bei den Tests ist Nr. 5. Hier werden zwei bisher nicht verwendete Nachrichtenformate eingeführt: camt.003 und camt.004. Mit dem Test weißt der Teilnehmer nach, dass er seinen Kontostand bei TIPS abfragen kann:
Ablauf:
- Es wird die Gutschrift einer Transaktion mittels einer pacs.002 bestätigt
- danach wird der Kontostand mit einer camt.003 Nachricht angefragt
- als Antwort kommt eine camt.004 mit dem Kontostand
Der Nachweis dieses Tests erfolgt mit einer Kopie der pacs.002 und des camt.004.
Die aktuellen Unterlagen stellt die Bundesbank hier bereit: Bbk Leistungsumfang
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