pacs.003 ISO 20022 Nachricht
Veröffentlicht am
14.12.2023
Aktualisiert am
30.10.2024
Lesezeit
3 min
pacs.003 Definition nach ISO 20022
Die Bezeichnung der pacs.003 ISO 20022 Nachricht lautet Financial Institution To Financial Institution Customer Direct Debit.
pacs.003 ISO 20022 Nachricht: Verwendung
Die pacs.003 ist eine Nachricht im Interbanken Zahlungsverkehr, die von der Bank des Kreditors and die Bank des Debitors gesendet wird. Anders als bei einer Überweisung (Gutschrift, pacs.008 ISO 20022 Nachricht) ist der Sender der Transaktion gleichzeitig der Empfänger des Geldes. Ein anderer wichtiger Unterschied ist es, dass die Transaktion zeitlich geplant werden muss (Fälligkeit). Wenn eine pacs.003 an ein Clearing- und Settlement System gesendet wird, muss das Interbank Settlement Date mit den geltenden Verarbeitungsfenstern abgestimmt werden.
Grundsätzlich wird der Geldeinzug zwischen Konsumenten (Core) und Unternehmen (B2B) unterschieden. Für Geldeinzüge unter Banken ist das Äquivalent die pacs.010.
In der Nachricht sind Informationen für das sog. „Mandat“ vorgesehen. Das Mandat dient dem Nachweis, dass der Kreditor vom Debitor die Berechtigung zum Geldeinzug erhalten hat.
Ausgehend von einer pacs.003 können andere Nachrichten folgen (R-Transaktionen):
pacs.002 ISO 20022 Nachricht – reject (payment status report)
Eine Rückweisung der pacs.003 seitens der Debitor Bank vor der Verarbeitung, z.B. wenn das Konto nicht existiert oder gesperrt ist.
pacs.004 ISO 20022 Nachricht – return/refund
Eine Rückgabe der pacs.003 nach erfolgter Verarbeitung z.B. wenn das Konto des Debitors nicht gedeckt ist oder der Debitor die Zahlung für nicht gerechtfertigt hält.
pacs.007 – reversal
Die Rückabwicklung der pacs.003 nach erfolgter Verarbeitung weil z.B. eine Doppelverarbeitung korrigiert werden soll.
In der Praxis ist der Umgang mit pacs.003 Nachrichten vergleichsweise kompliziert, da die sendende und die empfangende Partei ein gemeinsames Verständnis von Verrechnungszyklen, Mandaten und zulässigen R-Transaktionen haben müssen.
Die pacs.003 ISO 20022 Nachricht: die Nutzung mit dem SEPA-Clearer der deutschen Bundesbank
Allgemeines
Die Verarbeitung von pacs.003 Nachrichten beim SEPA Clearer (SCL) ist an die Anforderungen der Banken in Deutschland angepasst. Lange vor Einführung von SEPA gab es bereits die „Lastschrift“, die sich großer Beliebtheit erfreute. Der SCL ist ein Nebensystem des Eurosysstems (TARGET2) und damit Bestandteil der Marktinfrastruktur der Bundesbank.
SEPA direct debit (SDD)
Der SCL verarbeitet SDD Transaktionen natürlich gemäß der EPC Spezifikationen, hat allerdings zwei Nachrichtenformate, die dort nicht definiert sind:
pacs.002 ISO 20022 Nachricht SCL – reject
Diese besondere Rückweisung wird vom SCL erzeugt, wenn die pacs.003 nicht schemakonform ist.
camt.056 ISO 20022 Nachricht – cancellation request
Der Rückruf vor der Verarbeitung im SCL kann von der Kreditor Bank gesendet werden, wenn z.B. eine Doppelverarbeitung verhindert werden soll. Eine positive Antwort erfolgt nicht. Eine negative Antwort würde als pacs.004 erfolgen.
Eine weitere deutsche Besonderheit ist die sog. Rücklastschriftgebühr. Diese Gebühr erhebt die Bank des Debitors gegenüber der Bank des Kreditors, falls eine Lastschrift nicht ausgeführt werden kann, z.B. weil das Konto nicht gedeckt ist oder der Kontoinhaber der Lastschrift widersprochen hat. Die Gebühr wird der Kreditorbank im SCL belastet und kann nicht verhindert werden. Ein Disput wie z.B. bei Kreditkarten findet nicht statt. Die Rücklastschriftgebühr darf nicht bei grenzüberschreitenden Transaktionen verwendet werden.
Einen Einblick in die SDD Verarbeitung der deutschen Bundesbank gibt dieses YouTube Video (6 min, EN, Untertitel DE):
SEPA Card Clearing (SCC)
Neben den Lastschriften, wird auch für die Verarbeitung Kartentransaktionen die pacs.003 genutzt. Der Dienst im SCL heißt SEPA Card Clearing und kennt die R-Transaktionen (SCL Rejects, Return/Refund, Reversals), aber nicht die camt.056.
Der SCC Dienst wickelt die nationalen Transaktionen der deutschen girocard ab. Die Kreditor Bank entspricht dem Acquirer und die Debitor Bank dem Issuer. SCC ist nicht Teil der EPC Spezifikationen.
Nationale Scheckverarbeitung in Deutschland (SVV)
SVV ist ein weiterer Teil des SCLs und auch hier basiert die Verarbeitung auf der pacs.003. Es können sog. BSE und ISE Schecks eingereicht werden. Wegen der geringen Relevanz der Scheckverarbeitung wird dies hier nicht weiter ausgeführt. Auch SVV ist nicht Bestandteil der EPC Spezifikationen.
pacs.003 bei SWIFT/TARGET2
Die pacs.003 ist in der ISO 20022 das Äquivalent zur MT104 Nachricht (ISO 15022) “DIRECT DEBIT TRANSFER REQUEST”. Die MT104 war bei SWIFT möglich, allerdings wird die pacs.003 bei SWIFT derzeit als “out of scope” klassifiziert.
Quellen für Spezifikationen