Ein Beitrag von
Andreas Wegmann
Veröffentlicht am
27.10.2022
Aktualisiert am
27.10.2022
Lesezeit
2 min
Im Zahlungsverkehr gibt es seit einiger Zeit einen neuen Begriff: “ Request to Pay“. Der Ursprung liegt in einem neuen SEPA Scheme (SRTP) des European Payments Councils, der für viel Aufmerksamkeit gesorgt hat. Verschiedene Unternehmen kapern den Begriff, um sich oder ihre Dienste in die Nähe von SEPA zu rücken. Dieser Beitrag erklärt, wie man die Spreu von Weizen trennt.
Beispiel Deutsche Bank
Natürlich ist die Wortfolge „Request to pay“ nicht als Marke geschützt und jeder kann sie verwenden. Sicherlich kann man sich auch auf den Standpunkt stellen, dass „Request to pay“ übersetzt nur „Zahlungsaufforderung“ heißt und damit alles mögliche bedeuten kann. Demzufolge ist allerdings eine altmodische Rechnung dann auch eine Zahlungsaufforderung.
Im Falle der Deutschen Bank wird unter der Überschrift „Request to pay“ eine Lösung aus der Welt des Open Bankings präsentiert. Das ist zwar auch im SEPA Raum reguliert, aber eben ganz etwas anderes als SRTP. Die Bank agiert als „Payment Initiation Service Provider – PISP“ gemäß PSD2 und hat da offensichtlich eine Lösung für Unternehmen entwickelt.
Ob die Vermischung der Fachbegriffe aus mangelnder Fachkenntnis geschieht oder schlicht dem Kundenfang dienen soll, lässt sich schwer sagen. Beide Gründe werden potenzielle Kunden wohl eher abschrecken. Letztlich ist es aber für niemanden hilfreich, wenn Begriffe vermischt werden und inzwischen agieren leider einige Anbieter ähnlich.
PSD2 Open Banking vs. SEPA Request to Pay
Durch die PSD2 Regulierung wurden die Banken im SEPA Raum gezwungen eine Schnittstelle für externe Dienstleister anzubieten, damit diese auf Kundenkonten zugreifen können. Dabei wird dann z.B. einen Kontostand ausgelesen (Account Information Service) oder sogar eine Zahlung ausgelöst (siehe oben PISP). Die EU wollte mit dieser Maßnahme den Wettbewerbern zwischen Banken und FinTech Unternehmen ermöglichen und Innovationen fördern.
Größter Kritikpunkt der AIS bzw. PISP Services ist es, dass Zugangsdaten zum Konto für den Dienstleister zugänglich werden und zugleich (zumindest theoretisch) alle möglichen Daten vom Konto ausgelesen werden können. Verbraucherschützer sehen das kritisch.
Bei SRTP ist der Kontenzugriff durch Dritte technisch nicht möglich, da die kontenführende Bank selbst die Zahlungsaufforderung an ihren eigenen Kunden sendet (z.B. als push-Nachricht im Mobile Banking). Der Zahlungsempfänger erhält wiederum die Bestätigung der Zahlung durch seine eigene Bank. Der genaue Ablauf und die Möglichkeiten von SRTP sind in diesem Beitrag beschrieben: SRTP Grundlagen
Wie erkenne ich echtes SRTP?
Wenn ein Unternehmen heute eine echte SRTP Lösung einsetzen will, sollte zunächst die Frage nach der Verbreitung gestellt werden. Banken mit Privatkundengeschäft müssten zunächst SRTP umsetzen, damit eine Transaktion überhaupt stattfinden kann. Diese Banken zögern aber mangels wirtschaftlicher Sinnhaftigkeit (siehe hier). Auch die Deutsche Bank hat für Ihre Privatkunden SRTP nicht eingeführt.
Wer die Verbreitung von SRTP verfolgen will, kann dies auf einer offiziellen EPC Webseite tun: Participants in SEPA payment and payment related schemes
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