Ein Beitrag von
Andreas Wegmann
Veröffentlicht am
12.02.2025
Aktualisiert am
12.02.2025
Lesezeit
2 min
Verification of Payee (VOP) wird im Oktober 2025 zusammen mit der aktiven Teilnahme an SEPA Instant Payments verpflichtend für SEPA Banken. Im Vorfeld einer Überweisung soll geprüft werden können, ob die IBAN und der Name einer (juristischen) Person im Sinne des Überweisenden übereinstimmen. Diese Übereinstimmung (match) darf allerdings ein wenig abweichen (close match). Dieser Beitrag handelt über dieses „VOP matching“.
match vs. close match
Die Beurteilung ob ein Name richtig oder fast richtig geschrieben ist, kommt beim VOP matching eine besondere Bedeutung zu. Wenn eine Bank auf eine Anfrage ein „close match“ zurückgibt, muss sie zugleich den richtigen Namen zurückgeben. Wenn wegen dieser Antwort in irgend einer Weise ein Nachteil für die anfragende Partei entsteht, haftet die Bank für ihre Antwort.
Allein die juristische Auseinandersetzung über einen solchen Fall würde hohen Aufwand verursachen. Das VOP matching sollte also nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
VOP Matching Verfahren
In den Vorschriften und Empfehlungen des EPC zum VOP matching sind einige Verfahren genannt, die zur Feststellung eines „close match“ Falles dienen sollen. Es handelt sich dabei um verschiedene Techniken, die durchaus bekannt und bewährt sind.
Um Haftungsrisiken zu vermeiden, sollten die vom EPC empfohlenen Verfahren ohne eigene Interpretation umgesetzt werden. Leider sind nicht alle denkbaren Fälle beschrieben bzw. durch eine Empfehlung abgedeckt.
Beispiele zum VOP matching
Die naheliegenden Probleme mit Titeln, Abkürzungen, Schreibfehlern und Umlauten bzw. fremden Zeichensätzen lassen sich in der Tabelle mit den Beispielen gut nachvollziehen.
Das in der letzten Zeile beschriebene Problem mit einem Gemeinschaftskonto sei hier nochmal erläutert: Da die Anfrage beim Vornamen abkürzt (M.), im Konto aber zwei Vornamen mit „M“ geführt werden, ist eine Rückgabe von „Maximilian Mustermann“ unter Umständen nicht richtig. Immerhin kann auch Frau Mustermann den Titel „Prof. Dr.“ führen und evtl. von der anfragenden Partei gemeint sein.
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