Ein Beitrag von
Andreas Wegmann
Veröffentlicht am
07.11.2024
Aktualisiert am
07.11.2024
Lesezeit
3 min
Das Jahr 2025 nötigt den SEPA Banken große technische Anstrengungen ab. Die Instant Payment Regulierung (IPR) tritt in Kraft und zum Anfang Januar müssen Banken für SEPA Echtzeitzahlungen 24/7/365 empfangsbereit sein. Anfang Oktober müssen sie zudem das Versenden von SEPA Instant Payments (SCT Inst) ihren Kunden ermöglichen. Ebenfalls im Oktober wird Verification of Payee für die einfachen und die Echtzeitüberweisungen Pflicht.
SCT Inst am POS
Bei aller regulatorischen Pflichterfüllung und dem damit verbundenen Unmut sollte der Blick auf die neuen Chancen nicht zu kurz kommen: die Verpflichtung zu SCT Inst ermöglicht neue Lösungen am Point of Sale (POS). Kunden können im Einzelhandel einfach eine Echtzeitüberweisung an den Händler senden, statt mit Bargeld oder Karte zu bezahlen. Fast jede Kundin oder Kunde trägt ein Smartphone mit sich herum und die meisten haben auch eine Banking App ihrer Hausbank. Es muss also keine neue App oder Wallet geladen oder ein Registrierungsprozess durchlaufen werden und damit ist die größte Hürde für die Nutzung eines Zahlverfahren schon genommen.
IBAN der Schreckliche
Prinzipiell besteht schon immer die Möglichkeit, die Schuld am POS per Überweisung zu begleichen. Die konventionelle Überweisung dauert allerdings Stunden oder Tage und ist für diesen Zweck ungeeignet, weil nicht jeder Kunde ehrlich ist. Mit der IPR ist sicher gestellt, dass jede SEPA Bank Kundin und Kunde die Möglichkeit für eine SCT Inst Zahlung hat. Der Händler verzeichnet den Geldeingang innerhalb von Sekunden auf seinem SEPA Konto und kann sogar gleich darüber verfügen.
Es bleibt die Schwierigkeit für den Händler der geschätzten Kundschaft die eigene IBAN für die SCT Inst am POS Transaktion zu übermitteln. Kaum jemand kennt seine eigene IBAN und hat noch weniger Lust eine fremde IBAN ins Smartphone zu tippen um eine Überweisung auszulösen.
Eine einfache und komfortable Lösung dafür, die fast jeder in der Tasche hat, gibt es schon auch hierzu: die Fotoüberweisung.
Eine gute Kombination: Fotoüberweisung und Echtzeitzahlung
Die Funktion Fotoüberweisung ist aus einer guten Banking App nicht weg zu denken, weil damit Bezahldaten aus Rechnungen einfach in eine Überweisung umgewandelt werden können. Für SCT Inst am POS genügt die einfachste Version der Bilderkennung, die einen QR-Code interpretieren kann. Das EPC hat schon vor Jahren einen Standard für SEPA Banken publiziert.
Beim Bezahlen im Einzelhandel muss auf der Händlerseite nur ein QR Code mit der IBAN des Händlers erzeugt werden, den der Kunde in seiner Banking App scannt und als SCT Inst Transaktion abschickt.
Bargeldlos am POS ohne Kartenterminal?
Das hier beschriebene Verfahren hat sicherlich gegenüber den üblichen Karten und Terminal basierten Systemen einen Nachteil in Sachen Geschwindigkeit. Für den Händler allerdings auch einen bestechenden Vorteil: die Kosten! Weder die Miete für ein Kartenterminal noch das Disagio für ein Bezahlverfahren fallen an, weil die Infrastruktur von SEPA genutzt wird.
Die Bank des Händlers muss natürlich eine geeignete Schnittstelle bieten, um den Zahlungseingang sofort zu bestätigen. Weder diese Eingangsbestätigung noch Funktionen wie Quittungsdruck oder Storno sind auf Kartenterminals oder Netzbetrieb angewiesen.
Ein wenig von diesem Kostenvorteil kann der Händler seinen Kunden zukommen lassen, damit diese sich mit den neuen Möglichkeiten anfreunden.
Wenn Sie als Finanzdienstleister Ihren Firmenkunden die Möglichkeit für SCT Inst am POS bieten wollen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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