Vernetzt ohne Netz im Gastgewerbe und Gemeinschaftsbüros

Ein Beitrag von

Andreas Wegmann

Veröffentlicht am

11.08.2022

Aktualisiert am

11.08.2022

Lesezeit

3 min

Im Gastgewerbe oder verwandten Bereichen wie den sog. Coworking Spaces gilt es viele Berechtigungen zu verwalten. Angefangen vom Parkschranken, Aufzugsteuerung, Türöffnung bis hin zum Kaffee- und Snackautomaten soll der Kunde seine Wünsche erfüllt bekommen, aber auch einen fairen Preis dafür bezahlen. Die Steuerung verschiedener Geräte und Maschinen war bisher sehr aufwändig. Durch die Verwendung des Bestätigungsprinzips wird alles einfacher und kostengünstiger.

Kostenfalle Vernetzung

Der Kostendruck zwingt zu Personaleinsparungen. Wenn Zugänge oder Serviceleistungen nicht mehr durch Personal überwacht werden soll, verspricht die Selbstbedienungstechnik Abhilfe. Egal ob Schranke, Tür, Aufzug oder Kaffeemaschine: wenn die Nutzung auf berechtigte Personen oder Zeiten begrenzt werden soll, bedarf es einer Vernetzung (Device Management). Genau diese Anbindung an ein Hintergrundsystem ist ein Kostentreiber und lässt viele Projekte scheitern. Insbesondere eine nachträgliche Verkabelung in Häusern ist meist wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Auch kabellose Vernetzungen durch z.B. ein WLAN oder Mobilfunknetz ziehen Wartungskosten und Pflegeaufwand nach sich. Zudem sind die nötigen Komponenten oft zu groß für den Einbau. Wie aber kann diese teure Infrastruktur ersetzt werden?

Ein Netz ohne (eigenes) Netz

Die Kosteneinsparung bei der Vernetzung erfolgt durch „weglassen“, d.h. die Komponenten werden gar nicht erst vernetzt. Stattdessen wird z.B. in die Parkschranke oder einen Kaffeeautomat ein kleiner Krypto Chip (Attestation Device – AD) eingebaut. Dieser Chip erkennt eine „Anfrage“ und kann sie verifizieren ohne bei einem Hintergrundsystem nachfragen zu müssen.

Eine Vernetzung der Geräte erfolgt also nicht, vielmehr findet sämtliche Kommunikation über das Smartphone des Nutzers statt. Der Nutzer hat auf seinem Smartphone eine Mobile App die ihn wiederum im System eindeutig identifiziert. Hat der Nutzer vom System (Gastgeber) eine Berechtigung erhalten wird, diese in seiner Mobile App verwaltet. Dieses Vorgehen wird als Bestätigungsprinzip bezeichnet und wird auch im bargeldlosen Zahlungsverkehr eingesetzt.

Durch die verschachtelte Verschlüsselung von Nutzer, Berechtigung und Gerät ist Betrug und Manipulation ausgeschlossen.

Pay as you go mit dem Bestätigungsprinzip

Durch diese einfache und kostengünstige Variante der Gerätesteuerung lassen sich plötzlich eine Vielzahl von Services in ein System einbinden. Wenn sich z.B. ein Hotelgast spontan entscheidet doch eine Klimaanlage in seinem Zimmer nutzen zu wollen, kann er dies in der Mobile App des Hotel einfach selbst freischalten. Auch die Wahl der Zimmertemperatur kann in der Hotel Mobile App erfolgen, sodass im Zimmer keine Bedieneinheit für die Klimaanlage installiert sein muss. Ob die Bezahlung im gleichen Augenblick erfolgen soll oder später per Hotelrechnung, ist frei wählbar.

Beispiele für „pay as you go“ im Hotelzimmer:

  • Breitband Internet Zugang
  • TV / Pay TV
  • Klimaanlage im Zimmer
  • Zimmersafe
  • verlängerter Check out

Der Nachteil solcher pay as you go Servicewelten nach dem Bestätigungsprinzip ist, dass der Kunde ein Smartphone besitzen muss. In Deutschland kann dies inzwischen als gegeben angesehen werden (siehe hier).

Wenn Sie mehr zu Lösungen nach dem Bestätigungsprinzip wissen wollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

 

 

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